Nach Attac: auch Campact Gemeinnützigkeit entzogen

Nach Attac: auch Campact Gemeinnützigkeit entzogen

Der Brief des Berliner Finanzamtes für Körperschaften hat es in sich: Campact verliert den Status als gemeinnützige Organisation. Die Entscheidung ist eine Folge des Attac-Urteils des Bundesfinanzhofes.

Anfang des Jahres entzog der Bundesfinanzhof (BFH) Attac die Gemeinnützigkeit. Ein Grundsatzurteil mit „toxischer Wirkung” für die gesamte Zivilgesellschaft, schrieb damals der Journalist Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung. Was er meinte: Das Urteil macht es möglich, politisch aktive Vereine finanziell trockenzulegen.

Jetzt hat es Campact getroffen: Politisches Engagement fördern, politische Beteiligung organisieren – das sei nicht gemeinnützig.

Dazu Dirk Friedrichs vom Vorstand des Attac-Trägervereins: “Wir haben zu Recht vor einem Präzedenzfall Attac gewarnt. Die vorausgesagte verheerende Wirkung für die kritische Zivilgesellschaft in Deutschland ist eingetreten. Mit Campact ist eine weitere große Organisation betroffen, die sich aktiv für das Gemeinwohl einsetzt. Mit seinem Urteil gegen Attac hat der BFH es ermöglicht, politisch missliebigen Organisationen mithilfe des Gemeinnützigkeitsrechts Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Nötig wäre das Gegenteil. Das letzte, was wir angesichts der zunehmenden Angriffe von rechts brauchen, sind schrumpfende Handlungsspielräume für alle, die sich für eine solidarische Gesellschaft einsetzen.

Gemeinnützige Vereine müssen ihren steuerlichen Status alle drei Jahre rückwirkend beim Finanzamt überprüfen lassen. In der Vergangenheit hat das Finanzamt sowohl die Arbeit von Attac als auch von Campact immer wieder als gemeinnützig bewertet.

Als gemeinnützig anerkannt sind in der Abgabenordnung nur 25 Zwecke – darunter der Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz, aber auch der Karneval, das Amateurfunken, der Modellflug und der Hundesport.

Nicht gemeinnützig sind dagegen die Wahr­nehmung und Verwirklichung von Grund­rechten, der Einsatz für Frieden, soziale Gerechtigkeit, informationelle Selbstbestimmung und für Menschenrechte. Gemeinnützige Vereine konnten sich bisher auf die Förderung der Bildung berufen, wenn sie zu diesen Themen arbeiteten. Das haben die Richter des Bundesfinanzhofes im “Attac-Urteil” beendet.

Gemeinsam mit anderen Organisationen hat Attac die Gründung der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” angestoßen, die im Juli 2015 die Arbeit aufgenommen hat. Der Allianz setzt sich für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht und eine Änderung der Abgabenordnung ein. Ihr angeschlossen haben sich mehr als 130 Vereine und Stiftungen – darunter auch Brot für die Welt, Amnesty International, Medico International, Oxfam, Terres des Hommes und Campact (www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de).

Infos und Appell zum Unterzeichnen:

https://www.campact.de/

https://www.attac.de/presse/pressemitteilungen/